Honorar
Ein Rechtsanwalt sollte sein Honorar wert sein. Wir bemühen uns daher um leistungsgerechte Honorare und Transparenz. Erfolgshonorare sind in Deutschland nur eingeschränkt möglich. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), dass in Zivilsachen die Höhe des Honorars vom Gegenstandswert/Streitwert abhängen lässt. Wir praktizieren verschiedene Abrechnungsmodelle, die auf den jeweiligen Mandanten abgestimmt und mit diesem vereinbart werden.
Die Vergütung wird in mehreren Stufen einer anwaltlichen Tätigkeit verschieden berechnet:
Beratung
- Für eine Erstberatung bis zu einer Stunde berechnen wir im Normalfall – wie die meisten Anwaltsfirmen – 190,-- € nebst 19 % Umsatzsteuer, demnach 226,10 €
- Außergerichtliche Tätigkeit
Wir rechnen nach vereinbarten Stundensätzen (bei minutengenauer Abrechnung) ab, die wir mit dem Mandanten nach dessen Leistungsfähigkeit, der Art der Tätigkeit, dem Schwierigkeitsgrad sowie dem Haftungsrisiko vereinbaren. Als Minimum berechnen wir die nach dem RVG vorgesehene gesetzliche Vergütung.
Je nach Auftrag, z. B. bei Vertragsentwürfen oder Vorträgen wie auch Inhouse-Schulungen, vereinbaren wir auch ein Pauschalhonorar.
Mandanten, die wir regelmäßig beraten, können mit uns einen Beratungsvertrag mit einer monatlichen Pauschale („flat fee“) abschließen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Beratungsbedarf.
- Gerichtliche Maßnahmen
in gerichtlichen Verfahren sind Anwälte aus standesrechtlichen Gründen gehalten, nach Streitwert abzurechnen (RVG), steht der Umfang der Verfahren und der Stertwert fest, so erstellen wir auf Anfrage selbst verständlich eine Kosteneinschätzung.
Beispiel:
Bei einem Streitwert von 50.000 € und je einer Person auf Kläger- und Beklagtenseite fallen für einen Anwalt 3.135,65 € an (1,3 + 1,2 + Auslagenpauschale + 19 % Umsatzsteuer). Das Kostenrisiko für die erste Instanz beträgt somit 3.135,65 x 2 (der Gegenanwalt erhält denselben Betrag) + Gerichtskosten (ohne Zeugen und Sachverständigenkosten) von 1.368,00 € somit 4.503,65 €.
Oft hilft aber schon eine kostengünstige Beratung weiter.