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ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es ist in zahlreichen Gesetzen verstreut und unsystematisch geregelt. Man kann es grob in Individual-Arbeitsrecht (Regelung des einzelnen Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertragsrecht), und kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassung, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht) einteilen. Arbeitsschutz- wie auch Arbeitszeitbestimmungen sind dem öffentlichen Recht zuzurechnen.
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht existiert eine eigene dreizügige Gerichtsbarkeit (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht), die in zahlreichen Fällen meist zugunsten von Arbeitnehmern contra legem immer wieder zu überraschenden Urteilen gelangt („Rechtsfortbildung“ genannt).
Wichtig ist, diese Rechtsprechung zu kennen und die im Arbeitsrecht zum Teil abweichenden Fristen einzuhalten (Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang einer Kündigung (§ 4 KSchG), Ausspruch einer fristlosen Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 2 BGB), einwöchige Frist für den Einspruch nach einem Versäumnisurteil (§ 59 ArbGG).
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen aus der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Andryk hat sich bereits während seines Studiums schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasst und verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten sowohl beim Abschluss (Entwurf des Textes, Verhandlung über den Inhalt und Abschluss) wie auch bei der diskreten Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. wenn Vorwürfe von Vertragsverletzungen und Straftaten im Raum stehen. Wir handeln auch die Abfindung und sonstigen Konditionen für Sie aus. Dies geschieht insbesondere in sensiblen Bereichen möglichst außergerichtlich.
Hier nur einige Stichworte:
Entwerfen von Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Anstellungsverträge von Geschäftsführern, Auflösungsverträge, Darlehensverträge, Musterverträge)
Vorbereitung von Kündigungen (Probleme bereiten insbesondere Sonderschutzrechte (Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Jugendvertreter, Schwerbehinderte, Auszubildende))
Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
Entfristungsklagen (gerichtliche Feststellung, dass ein befristeter Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter besteht)
Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Finanzamt (illegal Beschäftigte, Scheinselbstständige, Strohmannverhältnisse)
Wettbewerbsverbote (Abwerbung von Mitarbeitern, Ausspannen von Kunden)
Schutz von Know-how (z. B. Verträge mit Programmierern)
Vermeiden von Problemen mit einem Betriebsrat
Durchsetzung von sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen (Vergütung, Urlaub, Zeugnis, Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüchen)