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Erbrecht

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Vorsicht ist bekanntlich immer besser als Nachsicht. Aus diesem Grund sollte man sich bereits frühzeitig Gedanken darüber machen, was gelten soll, wenn es einem nicht so gut geht. Entsprechende Instrumente hierfür sind bereits aus der Presse hinreichend unter den Schlagwörtern „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung“ bekannt. Unklar ist jedoch manchen, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, und welche Vor- und Nachteile diese Vorsorgemaßnahmen mit sich bringen. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen einmal die Unterschiede zwischen diesen einzelnen Vorsorgemaßnahmen erklären, sowie deren Vor- und Nachteile.

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Auf dem Gebiet des Erbrechts unterstützen wir Sie z. B. in folgenden Bereichen:

  • Beratung über die Frage, wer was erben soll (Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag, Auflage, Vermächtnis, Testamentsvollstrecker, Pflichtteil). Vererben mit "warmer" oder mit "kalter" Hand?
  • Entwerfen von Testamenten
  • Berechnen und Durchsetzen von Pflichtteilsansprüchen,
  • außergerichtliche und gerichtliche Erbauseinandersetzung
  • Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
  • Vermeiden bzw. Minimieren von Erbschaftsteuer.

Vorsorgevollmacht

Unter einer Vorsorgevollmacht versteht man eine Vollmacht, die einer Vertrauensperson für den Fall erteilt wird, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich um die entsprechende Angelegenheit zu kümmern. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die insbesondere dazu dient, eine vom Gericht anzuordnende Betreuung zu vermeiden. ....

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Patientenverfügung

Mit einer sogenannten Patientenverfügung legen Sie genau fest, in welchem Rahmen medizinische Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden sollen oder nicht. Eine Patientenverfügung, oder auch Patiententestament genannt, ist für den Fall gedacht, dass Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind, Ihr Bewusstsein getrübt ist oder Ihre geistigen Kräfte nachgelassen haben

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