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Patientenverfügung

Mit einer sogenannten Patientenverfügung legen Sie genau fest, in welchem Rahmen medizinische Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden sollen oder nicht. Eine Patientenverfügung, oder auch Patiententestament genannt, ist für den Fall gedacht, dass Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind, Ihr Bewusstsein getrübt ist oder Ihre geistigen Kräfte nachgelassen haben.

Mit einer Patientenverfügung können Sie für diesen Fall regeln, womit Sie noch einverstanden wären und womit nicht. Hierbei handelt es sich somit um eine besondere Betreuungsverfügung, welche ausschließlich im medizinischen Bereich gelten soll.

Form und Inhalt

In einer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen von Ihnen gewünscht werden und welche nicht.

Vor Errichtung einer Patientenverfügung sollten Sie sich mit einem Arzt unterhalten, um von diesem zu erfahren, welche Maßnahmen zur Lebenserhaltung es gibt, und mit welchen Sie einverstanden wären und mit welchen nicht. In einer Patientenverfügung sollten dann die Maßnahmen, die Sie nicht wünschen, konkret aufgeführt werden, damit Auslegungsschwierigkeiten vermieden werden.

In der Praxis werden solche Patientenverfügungen von den behandelnden Ärzten mit der Begründung, dass unklar sei, was gemeint ist, unberücksichtigt gelassen. Formulierungen wie „Ablehnung von Leidensverlängerung“ oder „Apparatemedizin“ sollten daher vermieden werden. Statt dessen sollte konkret bestimmt werden, dass z.B. keine künstliche Ernährung durch eine Magensonde gewünscht wird.

In einer Patientenverfügung können Sie auch bestimmte Positionen gezielt außen vor lassen. In diesem Falle wird dann nach Ihrem mutmaßlichen Willen geforscht.

Die Patientenverfügung dient dazu Ihren Willen zu erforschen und keine Unklarheiten oder Missverständnisse auftreten zu lassen. Sowohl für den Arzt, Ihren Betreuer als auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person ist somit durch die schriftliche Patientenverfügung klar, mit welchen medizinischen Maßnahmen Sie noch einverstanden wären und mit welchen nicht mehr.

In einer solchen Patientenverfügung sollten daher lediglich die Maßnahmen aufgeführt werden, mit denen Sie nicht mehr einverstanden wären, da in der Regel angenommen wird, dass Sie zur Lebenserhaltung mit den entsprechenden Maßnahmen einverstanden wären.

Vorteile

Vorteil einer solchen Patientenverfügung ist, dass Sie bereits jetzt entscheiden können (und zwar für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, bzw. Ihre Entscheidungen mitteilen können), welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie noch wünschen. Die Errichtung einer Patientenverfügung erscheint neben einer Vorsorgevollmacht sinnvoll, da die Vollmacht nicht dazu ausreicht, dass der Bevollmächtigte in eine risikoreiche Heilbehandlung oder eine geschlossene Unterbringung bzw. andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen rechtsverbindlich ohne gerichtliche Genehmigung einwilligen kann.

Nachteile

Nachteil ist, dass Sie in einer entsprechenden Patientenverfügung zu Ihrem Nachteil etwas festgelegt haben könnten, was Sie in der tatsächlichen Situation nicht mehr wünschen, nun aber Ihren geänderten Willen nicht mehr mitteilen können.

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