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Anfahrtsbeschreibung

Familienrecht

Familienrecht umfasst die Rechtsregeln des Zusammenlebens oder nach der Trennung von Familienmitgliedern (Verlöbnis, Heirat, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zuordnung von Vermögen, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Wohnung, Hausrat, sonstige Scheidungsfolgen).

Wir verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung und haben bereits mehrere tausend Trennungen und Scheidungen begleitet, einvernehmliche wie hochstreitige. Die kürzeste Scheidung dauerte bei uns nur 2 Tage, die längste 11 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, ob die Scheidungsfolgen einvernehmlich klären lassen. Im Regelfall muss das Trennungsjahr abgewartet werden. Aufgrund der Bearbeitungszeiten beim Versorgungsausgleich muss man mit einer Verfahrensdauer von ca. 8 Monaten zwischen Einreichen des Scheidungsantrags und dem Scheidungstermin rechnen. Eine "Online-Scheidung", die gelegentlich im Internet angepriesen wird, gibt es nicht. Das Aufnehmen der relevanten Daten in einem online abrufbaren Formular ist keine Onlinescheidung, weil hierzu immer noch ein schriftlicher Antrag zum zuständige Familiengericht erforderlich ist. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit besteht auf der Seite des Antragstellers Anwaltszwang ("keine Scheidung ohne Anwalt").

Wir bieten im Bereich Familienrecht beispielsweise folgende Unterstützung:

  • Beratung zur taktisch richtigen Vorgehensweise bei Trennung oder Ehescheidung (erst Beratung, dann Handeln!),
  • Scheidungsanträge
  • Vermögensauseinandersetzung (Haus, Ehewohnung, Vermögensanlagen, gewerbliche Schutzrechte, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensbewertung, Hausratsteilung, Teilungsversteigerung oder deren Verhinderung),
  • Sicherung des Lebensstandards (Unterhalt, Wohnung, Krankenversicherung, Prozesskosten),
  • Unterhaltsregelungen, Unterhaltsklagen einschließlich Prozesskostenvorschuss,
    Sorgerecht, Umgangsregelungen,
  • Versorgungsausgleich,
  • Entwerfen von Auseinandersetzungsvereinbarungen (Eheverträge) einschließlich Grundstücksübertragungen,
  • Verhandlung über Unterhalts- und Erbrechtsabfindungen,
  • Lösen steuerlicher Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, Ehegattenarbeitsverträge,
  • Freistellung von Verbindlichkeiten des Partners.