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Anfahrtsbeschreibung

Musikrecht

Hierunter verstehen wir die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Schaffen und der wirtschaftlichen Auswertung von Musik.

Wir betreuen nicht nur ausübende Musiker (Interpreten, Dirigenten) im E- und U-Bereich, sondern auch Komponisten, Textdichter, Bearbeiter, Musikverleger, Musikproduzenten, Tonträgerfirmen, Manager, Konzert- und Tourneeveranstalter, Musikschulen, Musiklehrer, Internet-Unternehmer. 

Da hierbei Kenntnisse über die vermögensrechtlichen Auswirkungen immaterieller Wirtschaftsgüter von Vorteil sind, vertreten wir unsere Mandanten auch in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten (Ehevertrag, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Testament, Erbrechtsfälle).

Entwerfen, Verhandeln oder Überprüfen von Verträgen, z.B.:

  • Arbeitsvertrag
  • Auflösungsvertrag (zur einvernehmlichen Beendigung von Vertragsverhältnissen)
  • Auswertungsvertrag
  • Bandübernahmevertrag (zwischen Produzent und Tonträgerunternehmen)
  • Editionen
  • Endorsementvertrag
  • Engagementvertrag
  • Filmmusikvertrag
  • GbR-Vertrag zwischen Musikern
  • Gründung von Gesellschaften
  • Interviewvertrag
  • Künstlervertrag (zwischen ausübenden Künstlern und Tonträgerunternehmen)
  • Managementvertrag
  • Markenlizenzvertrag
  • Miturhebervereinbarung
  • Musikverlagsvertrag
  • Produzentenvertrag
  • Synchronisationsvertrag
  • Vertrag über Auftragskomposition
  • Vertriebsvertrag
  • Werbevertrag

Verträge sind selten ausgewogen. Derjenige, der den Vertragstext vorlegt, hat regelmäßig seinen eigenen Vorteil im Sinn. So fällt ein Künstlervertrag aus der Sicht des ausübenden Künstlers völlig anders aus als der Vertrag der Plattenfirma.

Standardprobleme:

  • Sie möchten sich in ein Orchester einklagen, bei dem Sie aufgrund von Vertretungsverträgen befristet beschäftigt sind (Entfristungsklage)
  • Sie wollen aus einem Arbeits-, Tonträger- oder Verlagsvertrag heraus!
  • Sie wollen einen Musikverlag oder eine Plattenfirma gründen.
  • Ein Bandmitglied will die Band verlassen.
  • Jemand macht Ihnen ihren Künstlernamen streitig.
  • Sie wollen Ihren Namen als Marke schützen lassen.
  • Ihr Vertragspartner zahlt nicht und Sie wollen die Forderung durchsetzen.
  • Ihre Lizenzabrechnung wird nicht erteilt oder kommt Ihnen unrichtig vor.
  • Sie möchten statt der vereinbarten eine wirklich angemessene Beteiligung.
  • Sie möchten eine Buchprüfung bei Ihrem Vertragspartner vornehmen (lassen).
  • Man hat Ihren Song oder Text „geklaut“ (Plagiatsfälle).
  • Sie können sich mit Ihren Mitmusikern nicht über die Anteile an der Verwertung eines Songs einigen.
  • Sie möchten der GEMA oder der GVL beitreten.
  • Sie sind alleiniger Autor, ein anderer hat sich bei der GEMA aber als Mitautor eintragen lassen.
  • Sie sind Veranstalter und haben Ärger mit der GEMA (oder möchten ihn vermeiden).
  • Sie haben Probleme mit der Künstlersozialkasse.
  • Sie haben das Gefühl, Ihr Anwalt oder Steuerberater hat nicht in erster Linie Ihre Interessen wahrgenommen (Regressfälle).
  • Sie haben bemerkt, dass sich Ihr Vertragspartner zu Ihren Lasten hat „schmieren“ lassen („Kick-Backs“).
  • Ihr Partner hat Sie verlassen und verlangt nun Unterhalt oder Zugewinnausgleich.
  • Sie wollen einen Musikverlag kaufen oder verkaufen.
  • Sie sind Eltern und haben eine Abmahnung z. B. vom Anwaltsbüro Rasch aus Hamburg erhalten (Filesharing-Fälle)

Honorarfragen

Wir beantworten Ihnen gerne die Frage nach den Kosten (auch im Sinne eines „Kostenvoranschlages“). Die häufig gestellte Frage „Was kostet es, bei Ihnen einen Vertrag prüfen zu lassen?“, lässt sich aber ohne nähere Informationen kaum beantworten. Soll nicht nach Gegenstandswert abgerechnet werden (hierzu müsste man die wirtschaftliche Bedeutung des Vertrages kennen), so wird meistens ein Pauschalhonorar erwartet. Dies setzt aber voraus, dass der erforderliche Zeitaufwand abschätzbar ist. Wie soll dies möglich sein, wenn man den zu prüfenden Vertrag noch nicht einmal kennt? Die Frage zeigt auch, dass man im Vorfeld versäumt hat, auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.

Wir haben daher für diese Fälle ein Anfrageformular entworfen, das Sie ausdrucken und ausgefüllt an uns zurücksenden können.