Herzlich Willkommen bei Andryk Rechtsanwälte

Vertragsrecht

Entwurf und Verhandlungen von Verträgen (fast) aller Art…

Unter Vertragsrecht versteht man diejenigen Normen, die das Zustandekommen, die Wirkungen und das Beenden von Verträgen regeln. In Deutschland ergeben sich die wesentlichen Normen aus dem BGB. Die grundsätzlich geltende Vertragsfreiheit ist durch zahlreiche Normen eingeschränkt. Komplizierter wird es bei internationalen Verflechtungen.

Warum benötigen Sie einen Anwalt im Vertragsrecht?

Wenn Sie beispielsweise eine der folgenden Situationen erleben:

  • Sie möchten einen Vertrag entwerfen oder einen notariellen Kaufvertragsentwurf prüfen lassen.
  • Sie werden des Vertragsbruchs bezichtigt und sollen Schadensersatz zahlen.
  • Sie möchten Allgemeine Geschäftsbedingungen einführen.
  • Sie möchten aus einem bestehenden Vertrag „aussteigen“.
  • Sie möchten rechtliche Meinungsverschiedenheiten mit Ihren Vertragspartnern lieber vor einem Schiedsgericht als vor den „ordentlichen Gerichten“ austragen.

Haben Sie Fragen?

Andryk Rechtsanwälte
Uhlstraße 82
50321 Brühl

Tel.: +49 2232 94 94 20
E-Mail: info@andryk.de