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Erbrecht

Alles über Testamente, Vorsorgevollmacht, Enterbung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung ö.ä.

erbrechtWer möchte nicht so ein Anwesen erben? Die Idylle kann jedoch ganz schnell getrübt werden. Ihre Lieben zerstreiten sich, wenn die Nachfolgeregelung beispielsweise in einem Testament nicht ganz klar definiert ist.

In guten Zeiten schiebt man viele unangenehme Themen wie Vorsorgemaßnahmen gerne beiseite. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Doch Vorsicht ist bekanntlich immer besser als Nachsicht. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, was gelten soll, wenn Ihre Gesundheit Ihnen eines Tages einen Streich spielt.

Vorsorgemaßnahmen ist ein negativ behaftetes Wort und die wenigsten Menschen möchten sich ernsthaft damit befassen. Wir haben jedoch festgestellt, dass unsere Mandanten viel offener diesen Themen gegenüber waren, wenn wir ihnen die Vor- und Nachteile erklärt haben. Aus diesem Grunde möchten auch wir Sie an unserem Wissen teilhaben lassen und erklären, welche Unterschiede sowie Vor- und Nachteile sich hinter den einzelnen Vorsorgemaßnahmen verbergen.

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was geschieht mit dem Vermögen nach Ihrem Tod? Ein sehr komplexes Thema, das Sie nicht alleine lösen müssen. Auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir erfahrene Experten, die Sie aufklären und beraten, was in Ihrem Fall die beste Lösung sein würde.

Das sind die meist gestellten Fragen unserer Mandanten:

  • Wie sieht eine korrekte Nachfolgeregelung aus?
  • Welcher Familienangehöriger soll welchen Anteil erben?
  • Wie sollte mein Testament (Ehegattentestament, Erbvertrag, Auflage, Vermächtnis, Testamentsvollstrecker, Pflichtteil) rechtlich einwandfrei aufgesetzt werden?
  • Vererben mit „warmer“ oder mit „kalter“ Hand?
  • Wie sieht ein korrekter Entwurf  eines Testaments aus?
  • Berechnen und Durchsetzen von Pflichtteilsansprüchen?
  • Außergerichtliche und gerichtliche Erbauseinandersetzung?
  • Korrespondenz mit dem Nachlassgericht?
  • Vermeiden bzw. Minimieren von Erbschaftsteuer.

Unsere Empfehlung an Sie

1. Vorsorgevollmacht
Unter einer Vorsorgevollmacht versteht man eine Vollmacht, die einer Vertrauensperson für den Fall erteilt wird, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich um die entsprechende Angelegenheit zu kümmern. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die insbesondere dazu dient, dass Sie Ihre Betreuung selbst frühzeitig wählen und nicht eine vom Gericht angeordnete Betreuung festgesetzt wird.

2. Patientenverfügung
Mit einer sogenannten Patientenverfügung legen Sie genau fest, in welchem Rahmen medizinische Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden sollen oder nicht. Eine Patientenverfügung, oder auch Patiententestament genannt, ist für den Fall gedacht, dass Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind, Ihr Bewusstsein getrübt ist oder Ihre geistigen Kräfte nachgelassen haben. Es ist im Detail festgehalten, wer im Notfall eine lebenswichtige Entscheidung ganz in Ihrem Sinne trifft.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns!

Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Wir beraten Sie, um die richtige Entscheidung frühzeitig zu treffen.

HABEN SIE FRAGEN?

Andryk Rechtsanwälte
Nußbaumweg 5a
50321 Brühl

Tel.: +49 2232 94 94 20
E-Mail: info@andryk.de

WIR BERATEN SIE IN:

  • Testament
  • Nachfolgeregelung
  • Patientenverfügung
  • Pflichtanteil
  • Erbschaftsteuer
  • Korrespondenz Nachlassgericht