Alles über Ehescheidung, Trennungsvertrags, Unterhaltsrecht, Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Teilungsversteigerung.
Familienrecht
Familienrecht umfasst die rechtliche Regelung des Zusammenlebens oder nach der Trennung von Familienmitgliedern wie z.B. Verlöbnis, Heirat, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zuordnung von Vermögen, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Wohnung, Hausrat, sonstige Scheidungsfolgen.
Wir bieten Ihnen rundum 35 Jahre Berufserfahrung und verfügen über Wissen aus bereits mehreren tausend Trennungen und Scheidungen.
Unsere Beratungsleistungen in Familienrecht:
- Beratung zur taktisch richtigen Vorgehensweise bei Trennung oder Ehescheidung (erst Beratung, dann Handlung!),
- Scheidungsanträge,
- Vermögensauseinandersetzung (Haus, Ehewohnung, Vermögensanlagen, gewerbliche Schutzrechte, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensbewertung, Hausratsteilung, Teilungsversteigerung oder deren Verhinderung),
- Sicherung des Lebensstandards (Unterhalt, Wohnung, Krankenversicherung, Prozesskosten),
- Unterhaltsregelungen, Unterhaltsklagen einschließlich Prozesskostenvorschuss, Sorgerecht, Umgangsregelungen,
- Versorgungsausgleich,
- Entwerfen von Auseinandersetzungsvereinbarungen (Eheverträge) einschließlich Grundstücksübertragungen,
- Verhandlung über Unterhalts- und Erbrechtsabfindungen,
- Lösen steuerlicher Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, Ehegattenarbeitsverträge,
- Freistellung von Verbindlichkeiten des Partners etc.
Unsere Kanzlei hat einvernehmliche sowie hochstreitige Prozesse begleitet. Die kürzeste Scheidung dauerte übrigens nur 2 Tage, die längste 11 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, ob die Scheidungsfolgen sich einvernehmlich klären lassen.
Unsere 1. Empfehlung an Sie
Erst denken, dann handeln!
Um die beste Strategie und eine sinnvolle Vorgehensweise zu entwickeln sollte man die gegenwärtige negative Emotion etwas beiseite legen und das Ziel vor Augen haben. Zunächst gilt es im Regelfall, das Trennungsjahr abzuwarten!
Aufgrund der Bearbeitungszeiten beim Versorgungsausgleich muss man mit einer Verfahrensdauer von ca. 8 Monaten – zwischen Einreichen des Scheidungsantrags und dem Scheidungstermin – rechnen.
Im nächsten Schritt stecken wir die Köpfe zusammen und überlegen uns einen taktischen Plan. Hierfür ist es hilfreich, dass Sie uns absolutes Vertrauen schenken, alle wichtigen Details schildern und sämtliche Fakten sammeln, die dem Prozess dienlich sein könnten. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen und uns ist unvermeidbar. Wir empfehlen keine Alleingänge zu starten und Ihren emotionalen Kurzschlusshandlungen nachzugeben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und begleiten Sie von Anfang bis Ende. Ihr Erfolg ist unser Erfolg! Und den können wir erzielen, wenn wir zusammen arbeiten!
Ein Ammenmärchen: Online-Scheidung
Immer öfter verbreitet sich das Gerücht über die sogenannte „Online-Scheidung„. ES GIBT SIE NICHT! Das Aufnehmen der relevanten Daten in einem online abrufbaren Formular ist keine Online-Scheidung, weil hierzu immer noch ein schriftlicher Antrag zum zuständigen Familiengericht erforderlich ist.
Wegen der Bedeutung der Angelegenheit besteht auf der Seite des Antragstellers Anwaltszwang.
Also: KEINE SCHEIDUNG OHNE ANWALT!
Sprechen Sie frühzeitig mit uns!
Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Wir beraten Sie taktisch, die richtige Entscheidung in einem Trennungsprozess zu treffen. Überzeugen Sie sich selbst von unserem breit aufgestellten Fachwissen und profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen!
Für Fragen steht Ihnen unser Team zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon unter +49 2232 949420, per E-Mail oder vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
HABEN SIE FRAGEN?
Andryk Rechtsanwälte
Nußbaumweg 5a
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