Herzlich Willkommen bei Andryk Rechtsanwälte

Strafrecht

Wenn Ihnen ein Ermittlungsverfahren droht oder gegen Sie eingeleitet wurde, ist es unerlässlich, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen.

Bei allen strafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Verfahren empfehlen wir zunächst unbedingt folgenden Verhaltensgrundsatz einzuhalten: Schweigen ist Gold! Diesen Grundsatz sollten Sie stets beherzigen und zunächst einmal von Ihrem Recht Gebrauch machen, sich nicht zur Sache zu äußern.

Konsultieren Sie uns als Rechtsanwalt und vertrauen Sie unseren langjährigen Erfahrungen und fundiertem Wissen. Wir beraten Sie von Anfang an und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die für Sie geeignete bestmögliche Strategie. So unangenehm diese Situationen auch sind, Sie sind nicht alleine! Lehnen Sie sich ein wenig zurück und überlassen Sie uns das Arbeiten. Wir wissen, was zu tun ist und werden Sie in alle notwendigen Maßnahmen mit einbinden.

Sollte es sich allerdings um Zwangsmaßnahmen der Polizei (Durchsuchung, Beschlagnahme, Blutprobe) handeln, müssen Sie sich ein wenig in Geduld üben. Kommunizieren Sie deutlich, dass Sie mit diesen Maßnahmen keinesfalls einverstanden sind. Auf diese Weise können wir für Sie die bestmögliche Verteidigung erzielen.

Wir als Rechtsbeistand haben im Gegensatz zu Ihnen einen Anspruch auf Akteneinsicht. Erst wenn uns der Inhalt der Straf- oder Bußgeldakte bekannt ist, kann die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Abhängig vom Vorwurf und des Ermittlungsergebnisses in der Akte werden wir Sie darin beraten, ob es sinnvoll sein kann, weiterhin zu schweigen oder sich doch zur Sachlage zu äußern. Aus diesem Grunde ist es so extrem wichtig, nicht voreilig zu handeln und unbedingt frühzeitig einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Strafverfahren
Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Es wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Ausführendes Organ im Ermittlungsverfahren ist in der Regel die Polizei.

Ordnungsverfahren
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird in der Regel von der Verwaltungsbehörde geleitet.

Ein solches Bußgeldverfahren kann durch eine Verwarnung, in der Regel eine Geldbuße, abgewendet werden, wenn Sie als Betroffener sich einverstanden erklären und spätestens innerhalb einer Woche bezahlen.

Mit uns an Ihrer Seite sind Sie bestens aufgehoben! Denn wir sind erfahren und wissen, was in solchen Momenten die beste Vorgehensweise ist! Kontaktieren Sie uns gerne!

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